Cannabis und Auto fahren

Seit dem 1. April 2024 dürfen erwachsene Personen nun bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Am eigenen Wohnsitz sind drei lebende Cannabis-Pflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Doch wer nun meint, er könne kiffen und danach bedenkenlos Auto fahren, nur weil Cannabis nunmehr mehr oder weniger legal ist, der täuscht sich. Wer im Rahmen einer Kontrolle mit mehr als 1 ng/ml THC (aktuell noch gültiger Grenzwert, der auf 3,5 ng/ml angehoben werden soll) im Blut erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern zwischen 500,00 und 1.500 EUR, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monate bedacht wird, je nachdem, ob Erst- oder Wiederholungstäter. Für Fahranfänger wird auch noch die Probezeit verlängert.  Geraucht oder inhaliert gelangt THC nahezu unmittelbar ins Blut und erreicht innerhalb weniger Minuten seine Höchstkonzentration. Danach fällt diese stark ab. Bei einem gelegentlichen, isolierten Konsum von Cannabis mit Konsumpausen von einigen Tagen sinkt die THC-Konzentration allerdings wesentlich schneller unter den Grenzwert als bei regelmäßigem Konsum, denn THC wird im Gewebe gespeichert. Durch eine langsame Rückverteilung ins Blut kann es dann Tage dauern, bis der Grenzwert wieder unterschritten wird. Problematisch könnte bezüglich des Grenzwertes auch werden, dass der Cannabiskonsument in der Regel nicht weiß, wie hoch die THC-Konzentration in dem konsumierten Cannabis ist (sog. Wirkstoffgehalt) und wieviel THC damit also tatsächlich ins Blut gelangt. Im Ergebnis kann man also bei Cannabis nicht so einfach ausrechnen wie bei Alkohol (hier zumindest näherungsweise), ab wann man wieder fahren kann. Da kann es schon durchaus passieren, dass man nach einem Joint am Freitag noch am Montag beim Autofahren eine böse Überraschung erlebt. Kommt zur Feststellung von THC auch noch eine Fahrauffälligkeit oder Ausfallerscheinungen hinzu, kann auch eine Straftat nach § 316 StGB (sog. Trunkenheit im Verkehr) vorliegen, wobei es hier regelmäßig nicht nur um Geldstrafe geht, sondern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate im Raum steht.

Norman Sgumin

Rechtsanwalt

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