Was passiert nachdem das Haus verschenkt wurde?

Häufig wollen Immobilieneigentümer die Nachfolge Ihres Hauses durch Übergabe an die nächste Generation noch zu Lebzeiten regeln. Als Dank für die Schenkung möchte der Schenker dennoch gern bis zu seinem Tode im Haus wohnen bleiben. Doch was passiert, wenn der neue Eigentümer die Immobilie in einer Notsituation verkaufen würde? Damit der Schenker dann nicht mit leeren Händen und ohne ein Dach über dem Kopf dasteht, muss vorgebeugt werden.

1. LEBENSLANGES WOHNRECHT

Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung und die Eintragung ins Grundbuch eines lebenslangen Wohnrechtes. Dieses bliebe dann beim Hausverkauf vollumfänglich bestehen. Problematisch wird es allerdings, wenn der Wohnrechteinhaber ins Pflegeheim muss und das Wohnrecht beibehalten möchte. Darüberhinaus ist das Wohnrecht ein persönliches Recht, was nur dem Schenkenden eingeräumt wird und nicht auf Dritte übertragbar ist.

2. NIESSBRAUCH

Alternativ dazu kann man einen sog. Nießbrauch vereinbaren und ins Grundbuch eintragen lassen. Dieser gewährt nicht nur ein lebenslanges Recht im Haus zu wohnen sondern auch den Nutznieß – z.B. die Geldeinnahmen aus einer Weitervermietung. Der Nießbraucher darf also die zu bewohnenden Räume vermieten – die Nießbrauchsregelung ist damit weiter als das einfache Wohnrecht. Allerdings ist der Berechtigte verpflichtet im Sinne des Eigentümers gut zu wirtschaften und die Immobilie zu pflegen. Welche Variante für Sie in Betracht kommt, sollten Sie von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, da neben den erwähnten Risiken auch steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Es gilt bösen Überraschungen vorzubeugen und sich vor der Übergabe einer Immobilie beraten zu lassen.

Foto oben (Pärchen mit Haus) © fotum, iStockphoto