Wie mahne ich richtig?

PRAXISTIPP FÜR UNTERNEHMEN – WIE MAHNE ICH RICHTIG?

Offene Rechnungen, säumige Schuldner, hohe Außenstände – Probleme, die gerade Kleinbetriebe und Handwerker kennen und die berufliche Existenz gefährden können. Mit einem strikten Forderungsmanagement kann man jedoch entgegenwirken.

FÄLLIGKEIT UND VERZUG

Damit ein Gläubiger Zahlung verlangen kann, muss die Forderung fällig sein. Neben speziellen Fälligkeitsregelungen im Werk- und Dienstvertragsrecht (z.B. Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung), ist eine Zahlung in der Regel sofort, also nach Erbringung der vertraglichen Leistung, fällig. Wenn die Leistung sofort fällig ist, wozu bedarf es dann noch einer Mahnung? Eine Mahnung ist rechtlich erforderlich, damit der Schuldner in Verzug kommt und den Verzugsschaden, wie Zinsen, Mahn- und Anwaltskosten, zahlen muss. Ausnahmsweise kann man auch ohne Mahnung in Verzug geraten. Der Schuldner einer Zahlungsaufforderung kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Ist der Schuldner Verbraucher, so gilt die 30-Tages-Klausel nur, wenn der Gläubiger in der Rechnung darauf hingewiesen hat. Einer Mahnung bedarf es beispielsweise auch dann nicht, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (bloße Meinungsverschiedenheiten über den Vertragsinhalt oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rechnung reichen nicht), die Vertragsparteien für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt haben oder diese per Gesetz bestimmbar ist.

MAHNSCHREIBEN

Die Mahnung ist formfrei, also auch mündlich möglich. Aus Beweisgründen sollte sie aber schriftlich erfolgen und Datum sowie Nummer der Rechnung, als auch das Fälligkeitsdatum benennen. Beachten Sie aber dennoch bitte stets, dass eine erstmalige Mahnung höflich und der Kundenbindung nicht abträglich sein sollte.

VERJÄHRUNG

Eine Mahnung hemmt nicht die Verjährung. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Solches ist im Mahnwesen nur mit dem gerichtlichen Mahnverfahren möglich. Wenn auch Sie nicht mehr auf Ihr Geld warten möchten und effektiv gegen säumige Schuldner vorgehen wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens, welcher Sie bei einem ordentlichen Forderungsmanagement hilft und das Inkasso für Sie übernimmt.