Cannabis im Straßenverkehr – neuer THC-Grenzwert

Manchmal bringt das „richtige“ Timing eine Wende. Ein Autofahrer wurde mit 1,3 Nanogramm THC (Wirkstoff der Cannabispflanze) je Milliliter Blut im Straßenverkehr erwischt, und wurde durch das Amtsgericht Papenburg wegen Verstoßes gegen § 24a StVG zu einer Geldbuße in Höhe von 1.000,00 EUR und einem Fahrverbot von 3 Monaten verurteilt worden. Zum Zeitpunkt seiner Verurteilung durch das Amtsgericht im Februar 2024 war der zu diesem Zeitpunkt noch geltende Grenzwert von 1 Nanogramm je Milliliter jedenfalls überschritten. Der Autofahrer ging gegen das Urteil allerdings in Rechtsbeschwerde und hatte vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 29.08.2024 – 2 ORbs 95/24 (1537 Js 37043/23) letztlich Erfolg. Schlussendlich war das Timing hier entscheidend. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte seine Entscheidung nämlich erst am 29.08.2024 getroffen. Seit dem 22. August 2024 ist der zulässige Grenzwert von THC im Blut jedoch von 1 auf 3,5 Nanogramm je Milliliter erhöht worden. Dieser höhere Grenzwert gilt jedoch auch für Fahrten vor dem 22.08.2024, denn im Ordnungswidrigkeitenrecht ist gemäß § 4 Abs. 3 OWiG immer die zum Zeitpunkt der Entscheidung mildeste Gesetzesfassung anzuwenden, so das Oberlandesgericht Oldenburg. Das Oberlandesgericht hat das Urteil des Amtsgerichts Papenburg daher folgerichtig aufgehoben und den Autofahrer freigesprochen.

Norman Sgumin

Rechtsanwalt

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