Die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen, in der eine Reihe weiterer Beschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet wurden, eben u.a. die Ausgangsbeschränkung, hat viele Fragen aufgeworfen. Inzwischen sind einige auch von der Landesregierung beantwortet worden. Klargestellt wurde von Ministerpräsident Kretschmer, dass niemand befürchten müsse, ständig von Ordnungsbehörden oder der Polizei angesprochen zu werden, wenn er oder sie allein unterwegs ist. Klargestellt wurde aber auch: Menschenansammlungen sind unter Strafe gestellt. Sie können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Es sei denn, sie gehören zum gleichen Haushalt. Über weitere Fragen hat sich erzTV-Redakteur Sven Schimmel mit Rechtsanwalt Matthias Kampf unterhalten.
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